Mann und Frau mit E-Bike sprechen miteinander

E-Bike: die Gesetze im Dreiländereck

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5 min
26.06.2023

E-Bikes sind auf der Überholspur. Nicht nur bei uns, sondern auch bei unseren Nachbarn stehen sie für eine umweltfreundliche und gesunde Art der E-Mobilität. Doch wie sehen die Gesetze zu E-Bikes in der Schweiz, in Frankreich und Deutschland aus? Und was sind die Unterschiede? Wir klären auf und liefern praktische Tabellen, damit Sie bei der nächsten E-Bike-Tour durchs Dreiländereck keine böse Überraschung erleben.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Drei Länder, drei Gesetze

Grenzenloser E-Bike-Genuss? Von wegen. Alle drei Länder warten mit eigenen Gesetzen und Regelungen auf. Unbekümmert können Sie im gesamten Dreiländereck nur unterwegs sein, wenn der Motor Ihres E-Bikes 250 Watt nicht überschreitet. Für alle stärkeren E-Bikes brauchen Sie in Frankreich und Deutschland einen Führerausweis, in der Schweiz ist dieser erst ab einer Motorleistung von über 500 Watt fällig. Zudem dürfen Sie bei unseren Nachbarn nur mit 250-Watt-E-Bikes auf Velowegen fahren, für alle anderen gilt Strassenpflicht – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.

Die Tour beginnt: Schweiz

In der Schweiz müssen Sie mit E-Bikes bis 25 km/h und 500 Watt Motorleistung nur wenige Regeln im Kopf haben. Die Eidgenossenschaft ist weniger streng als ihre Nachbarländer. Ausnahme: Ein Tagfahrlicht ist Pflicht.

Regeln zum E-Bike-Fahren in der Schweiz

Die E-Bike-Regeln in der Schweiz.

E-Bike oder Pedelec?

E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Je nach Geschwindigkeit finden sich unterschiedliche Bezeichnungen: E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h werden «Pedelecs» genannt (für «Pedal Electric Cycle»), solche mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h «S-Pedelecs» (S für «Speed»). Ein E-Bike, bei dem der Motor genutzt werden kann, auch ohne in die Pedale zu treten, fällt in die Gruppe der Kleinmotorräder. Hierfür braucht es ebenfalls einen Führerausweis sowie ein Kontrollschild. Um herauszufinden, welcher Typ E-Bike sich für Sie am besten eignet, nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe.

E-Bike: 25 oder 45 km/h?

Vorsicht in Deutschland

Sobald Ihr E-Bike in Deutschland 250 Watt Motorleistung überschreitet, brauchen Sie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung sowie ein Kontrollschild. Dasselbe gilt für einen Antrieb, der funktioniert, ohne dabei in die Pedale treten zu müssen (Ausnahme: Anfahrhilfe bis 6 km/h). Die Regelungen werden mit zunehmender Motorleistung bzw. Höchstgeschwindigkeit strenger und sind gestaffelt:

  • bis 20 km/h und 500 Watt: Mofa-Prüfbescheinigung und Nummernschild;
  • bis 25 km/h und 1000 Watt: Motorradhelm, Mofa-Prüfbescheinigung, Nummernschild;
  • bis 45 km/h mit Tretunterstützung und 500 Watt sowie mehr als 20 km/h ohne Tretunterstützung: Motorradhelm, Führerschein der Klasse AM, Nummernschild.
Regeln zum E-Bike-Fahren in Deutschland

Die E-Bike-Regeln in Deutschland.

Frankreich: Packen Sie die Leuchtweste ein!

Auch in Frankreich sind einige Regeln nicht nur von der Geschwindigkeit, sondern auch von der Motorleistung abhängig. Bis 250 Watt müssen Sie nur wenige Vorschriften befolgen. Über 250 Watt gibt es dagegen einiges zu beachten, zum Beispiel die Motorradhelmpflicht. Und gut zu wissen fürs Gepäck: Eine Leuchtweste ist nachts ausserorts und bei schlechter Sicht bei allen E-Bikes Pflicht.

Regeln zum E-Bike-Fahren in Frankreich

Die E-Bike-Regeln in Frankreich.

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Elektrisch fahren und laden

Autor: Nemanja Novković

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